AGB

Dori´s 108, Wünsdorfer Str. 108, 12307 Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Tagungen, Seminaren, Kongressen, Banketten etc. sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hotel und Gaststättenbetriebs GmbH, nachfolgend Hotel genannt, (Hotelaufnahmevertrag).
  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer Veranstaltungsräume sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels (auch via E-Mail).
  • Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel Die Zimmerbuchung ist schriftlich zu bestätigen (auch via. E-Mail).
  • Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
  • Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  • Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die schriftlich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuer nach zu belasten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom

Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

  • Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich schriftlich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem schriftlich zustimmt (auch via E-Mail).
  • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Schadenskaution zu verlangen. Diese Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Schadenskaution kann mindestens 100,00 Euro betragen. Im Falle einer Kostenübernahme durch ein/e Firma/Unternehmen ist das Hotel berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 100% der Kosten für die gebuchten Zimmer und Leistungen bis zu 24 Stunden vor Anreisedatum zu
  • Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach

Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.

  • In begründeten Fällen, B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  • Die anfallenden Kosten einer Grundreinigung in Höhe von 100,00 Euro trägt der Kunde, sollte dieser das Rauchverbot in den Räumlichkeiten missachten.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  • Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag wird nur in schriftlicher Form akzeptiert und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  • Der Kunde kann bis zu 24 Stunden vor Anreisedatum schriftlich vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er innerhalb 24 Stunden vor Anreisedatum, sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  • Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig

vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.

  • Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für

Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

§ 5 Rücktritt des Hotels

  • Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde (siehe § 4 Abs. 2), ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag

zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt

entsprechend bei Einräumung einer Option.

  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung (siehe 3 Abs. 5) auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende

Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der

Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

  • Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu
  • Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. abbrechen.
  • Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels oder Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 5 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Veranstaltungsräume.
  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Der Kunde hat am vereinbarten

Anreisetag bis 22:00 Uhr Zeit, anzureisen. Eine spätere Ankunftszeit ist schriftlich mitzuteilen und bedarf der Zustimmung des Hotels. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, ist das Hotel nicht dazu verpflichtet, auf den Gast zu warten.

  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus, für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers 10,00 Euro pro Stunde bis zur Räumung des

Zimmers in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung des Hotels

  • Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon

ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer

Pflichtverletzung des Hotels steht die eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten

Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare eizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  • Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3.500,-, sowie für Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände bis zu Euro 800,-. Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme des Hotels im Hotelsafe aufbewahrt

werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung entsteht nur dann, wenn die Zimmer oder Veranstaltungsräume, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.

  • Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  • Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.

§ 8 Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des
  • Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im

kaufmännischen Verkehr ist der Sitz der Gesellschaft Waghäusel. Sofern ein Vertragspartner die

Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Karlsruhe.

  • Es gilt deutsches Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.